OLG Dresden: #Meta #Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH
Meta Platforms muss vier sächsischen #Instagram- oder #Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt.
Das hat das #Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland.
In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs ( #OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.
Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta #Business Tools ein.
Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln.
Die vier Urteile beruft sich auf die #Datenschutzgrundverordnung ( #DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ( #EuGH).
Besonders