Keine Polizeiarbeit mit der Glaskugel: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt diese Woche (Di & Mi) unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG). Es erlaubt der bayerischen Polizei, tief in die Grundrechte einzugreifen – ohne klare Grenzen.
Besonders problematisch: Das BayPAG erlaubt es der Polizei, schon bei einer „drohenden Gefahr“ einzugreifen – das ist praktisch ein Freifahrtschein, präventiv tätig zu werden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG ist Handeln im Vorfeld einer Gefahr nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
@Freiheitsrechte Moment! Es kommt immer noch darauf an, gegen wen mit dem PAG durchgegriffen wird:
Letzte Generation: Ja, auf jeden Fall
Arschlochgeneration aka Bauern: aber nein doch, die wollen doch nur auf ihre sinkenden Margen hinweisen!
@Dj4n90 Wenn die bayrische Polizei an die Rechtsextremisten die gleichen Maßstäbe anlegen würde wie bei denen, die unserer Umwelt schützen wollen, dann wäre die AfD in Bayern schon längst verboten. Will die CSU aber nicht.
Die Polizei kann beispielsweise Staatstrojaner nutzen, um Smartphones und Computer auszuspähen. Ein massiver Eingriff in Grundrechte. Und: Sie darf Handgranaten einsetzen, auch wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Unbeteiligte getötet werden. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Mehr Infos: https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/baypag
Gemeinsam mit dem Bündnis „NoPAG“ – einem Zusammenschluss vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Bayern – haben wir deshalb 2018 Verfassungsbeschwerde erhoben.
@hongmathias sowie die GFF-Rechtsanwält*innen @davidwerdermann und Simone Ruf vertreten die Beschwerdeführenden vor Gericht. @campact unterstützt die Verfassungsbeschwerde.
Zusammen mit unserer Verfassungsbeschwerde wird das BVerfG einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle verhandeln, den damalige Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP eingereicht haben. Auch dieser Antrag hat das Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des BayPAG prüfen zu lassen.
Gemeinsam mit dem Bündnis „NoPAG“ – einem Zusammenschluss vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Bayern – haben wir deshalb 2018 Verfassungsbeschwerde erhoben.
@hongmathias sowie die GFF-Rechtsanwält*innen @davidwerdermann und Simone Ruf vertreten die Beschwerdeführenden vor Gericht. @campact unterstützt die Verfassungsbeschwerde.