Der #Facebook- und #Instagram-Mutterkonzern #Meta sammelt auf diversen Webseiten über seine "Business Tools" persönliche Daten von Nutzerinnen und Nutzern, um personalisierte Werbung zu zeigen und damit Milliarden zu verdienen. Was genau mit diesen Daten passiert, weißt Du aber nicht. Deshalb hat das OLG #Dresden vier Nutzern jetzt 1.500 € Schadenersatz zugesprochen (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 und 4 U 296/25) – und keine Revision zugelassen.
Andere Gerichte haben bereits Summen zwischen 250 und 5.000 € für angemessen gehalten. Laut OLG Dresden ist nicht einmal ein Nachweis nötig, dass Nutzer auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass man einen Facebook- oder Instagram-Account hast und Meta diese Form der Datensammlung praktiziert.
Beim Bundesamt für #Justiz ins Klageregister für eine Sammelklage des Verbraucherschutzvereins VSV eintragen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202505/VRUG_5_2025_node.html
Zahlt Meta, muss dem Prozessfinanzierer ggf. 9,5 % Provision geleistet werden. (Quelle: Finanztip Newsletter 06.02.2026)