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Felix 🇺🇦🚴‍♂️🇪🇺
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@leobm@norden.social  ·  activity timestamp 8 hours ago

Hier meine Beschwerde-eMail die ich an die #miosga Sendung geschrieben habe.
#noAfd

Liebes  Team der Miosga-Redaktion,

ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum Tino Chrupalla erneut so viel Aufmerksamkeit in Ihrer Sendung erhält und sogar als Aufmacher beworben wird. Damit geben Sie einer Person und einer Partei zusätzliche Reichweite, die wiederholt durch Falschbehauptungen, demokratiefeindliche Rhetorik und extremistische Positionen aufgefallen sind.

Gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender würde ich mir hier mehr journalistische Zurückhaltung und kritische Einordnung wünschen. Die AfD wird in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vor diesem Hintergrund stellt sich ernsthaft die Frage, ob es dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, diese Partei wie eine normale demokratische Kraft zu behandeln und ihr regelmäßig prominente Plattformen zu bieten.

Rechtsextreme Positionen müssen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht automatisch eine Bühne erhalten. Der gesetzliche Auftrag des ÖRR setzt hier klare Grenzen. § 11 RStV verpflichtet den Rundfunk ausdrücklich dazu, demokratische Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Akteure, die diese Ordnung aktiv bekämpfen – wie verfassungsschutzüberwachte oder als gesichert rechtsextrem eingestufte Gruppen – widersprechen diesem Auftrag grundsätzlich. Eine unkritische Plattform trägt nicht zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei, sondern untergräbt sie.
Folgetext im Folgetröt:
Liebes Team der Miosga-Redaktion, ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum Tino Chrupalla erneut so viel Aufmerksamkeit in Ihrer Sendung erhält und sogar als Aufmacher beworben wird. Damit geben Sie einer Person und einer Partei zusätzliche Reichweite, die wiederholt durch Falschbehauptungen, demokratiefeindliche Rhetorik und extremistische Positionen aufgefallen sind. Gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender würde ich mir hier mehr journalistische Zurückhaltung und kritische Einordnung wünschen. Die AfD wird in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vor diesem Hintergrund stellt sich ernsthaft die Frage, ob es dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, diese Partei wie eine normale demokratische Kraft zu behandeln und ihr regelmäßig prominente Plattformen zu bieten. Rechtsextreme Positionen müssen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht automatisch eine Bühne erhalten. Der gesetzliche Auftrag des ÖRR setzt hier klare Grenzen. § 11 RStV verpflichtet den Rundfunk ausdrücklich dazu, demokratische Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Akteure, die diese Ordnung aktiv bekämpfen – wie verfassungsschutzüberwachte oder als gesichert rechtsextrem eingestufte Gruppen – widersprechen diesem Auftrag grundsätzlich. Eine unkritische Plattform trägt nicht zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei, sondern untergräbt sie. Folgetext im Folgetröt:
Liebes Team der Miosga-Redaktion, ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum Tino Chrupalla erneut so viel Aufmerksamkeit in Ihrer Sendung erhält und sogar als Aufmacher beworben wird. Damit geben Sie einer Person und einer Partei zusätzliche Reichweite, die wiederholt durch Falschbehauptungen, demokratiefeindliche Rhetorik und extremistische Positionen aufgefallen sind. Gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender würde ich mir hier mehr journalistische Zurückhaltung und kritische Einordnung wünschen. Die AfD wird in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vor diesem Hintergrund stellt sich ernsthaft die Frage, ob es dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, diese Partei wie eine normale demokratische Kraft zu behandeln und ihr regelmäßig prominente Plattformen zu bieten. Rechtsextreme Positionen müssen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht automatisch eine Bühne erhalten. Der gesetzliche Auftrag des ÖRR setzt hier klare Grenzen. § 11 RStV verpflichtet den Rundfunk ausdrücklich dazu, demokratische Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Akteure, die diese Ordnung aktiv bekämpfen – wie verfassungsschutzüberwachte oder als gesichert rechtsextrem eingestufte Gruppen – widersprechen diesem Auftrag grundsätzlich. Eine unkritische Plattform trägt nicht zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei, sondern untergräbt sie. Folgetext im Folgetröt:
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