Berichtspflicht: Die Europäische Kommission soll erneut einen Durchführungsbericht vorlegen. Die bisherigen waren verheerend für die #Chatkontrolle 1.0 und konnten keine Verhältnismäßigkeit zeigen, außerdem waren die Daten unvollständig. Bezogen auf die Unternehmen soll die Kommission bei Verstößen nun Bußgelder verhängen können. Damit sollen diese zur Vorlage belastbarer Statistiken zur Evaluation gebracht werden. Das wäre gut.