@chris_evelyn Schau nochmal, was ich ursprünglich gesagt haben: Die Entscheidungen werden nicht von KI verfasst werden!
Der Rest der Jobs bei Gericht (das sind etwa 8 bis 15 je Richterstelle verschwindet.
Discussion
@chris_evelyn Schau nochmal, was ich ursprünglich gesagt haben: Die Entscheidungen werden nicht von KI verfasst werden!
Der Rest der Jobs bei Gericht (das sind etwa 8 bis 15 je Richterstelle verschwindet.
Wir reichten digital zu einem großes Gericht ein (Farbe, 1200dpi).
Die Poststelle druckt die Antragsschrift aus (300dpi) und gibt sie zum Amtsgericht.
Das stellt fest, dass es zum LG müsste und sieht, dass es dringend ist.
Um Zeit zu sparen faxt (!) das AG die Sache zum LG, wo sie (nochmals) ausgedruckt wird.
Bei der richtigen Kammer des LG angekommen wird das Fax (nun: 100dpi, gerastert, s/w) nun eingescannt, per Screenshot-Tool in den Beschluss eingefügt und uns per PDF geschickt.
🤡
@AwetTesfaiesus Das wird aber nicht durch KI gelöst.
Ein LLM hätte in dieser Situation einfach mehr oder weniger plausiblen Text generiert, der vielleicht zur Entscheidung gepasst hätte, vielleicht aber auch nicht und niemand hätte erst gemerkt, dass da Unsinn drin steht.
@chris_evelyn Schau nochmal, was ich ursprünglich gesagt haben: Die Entscheidungen werden nicht von KI verfasst werden!
Der Rest der Jobs bei Gericht (das sind etwa 8 bis 15 je Richterstelle verschwindet.
@AwetTesfaiesus @chris_evelyn Da scheint mir ein bisschen was verrutscht.
Die extremste Relation von Jobs je Richterstelle gibt es bei #Amtsgerichten, da kommen etwa 5 AKA andere Berufe auf je 1 Richter-AKA. Diese 5 teilen sich auf in Service (ca. 1,5 AKA), #Rechtspfleger*innen, #Wachtmeister*innen, #Gerichtsvollzieher*innen, Reinigungskräfte. Bei den LGen und OLGen dominieren die Richter*innen dann immer mehr. Am OLG z.B. ist das Verhältnis ca. 1:1.
Durch #Digitalisierung wird sich langfristig möglicherweise eine Verschiebung ergeben. Aktuell mit der eAkte, die nur die Papierabläufe abbildet, haben wir Mehrarbeit im Service. Wenn mal wirklich digitale Abläufe implementiert werden (Cloud, kollaborative Plattform) kann sich das ändern.
Mir leuchtet auch nicht ein, wie es zu den mehrfachen Medienbrüchen in dem geschilderten Verfahren kommen konnte. Seit 1.1.2026 müssen alle Gerichte mit eAkte arbeiten (außer Sachsen-Anhalt), seit 1.1.2022 gilt Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr für Anwält*innen.
Gern können wir uns mal über den Stand der Digitalisierung in der #Justiz austauschen. Beim Center for Diversity in Law am letzten Donnerstag haben wir uns zwar gesehen, aber leider nicht gesprochen.