Das LG Itzehoe verurteilt zu enges Überholen & Blockieren als Gefährdung des Straßenverkehrs, wohl nur wegen der anschließenden Körperverletzung - sonst wird oft „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt. #autogewalt #öffentlichesInteresse
RE: https://dresden.network/@GegenAutogewalt/115928905434169577
Das Urteil ist raus: Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) bei zu engem Überholen, wodurch die Radfahrerin ins Schlingern kommt und danach vom Rad geschubst wird. Wir meinen: 30 Tagessätze sind zu wenig! Aber immerhin insgesamt 12 Monate Fahrverbot. #autogewalt #öffentlichesinteresse #autojustiz
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001630951