Discussion
Loading...

Post

Log in
  • About
  • Code of conduct
  • Privacy
  • About Bonfire
kaffeeringe.de
kaffeeringe.de
@blog@kaffeeringe.de  ·  activity timestamp 5 days ago
⁂ Article

„Privacy“ ist das US-Gegenkonzept zum europäischen Datenschutz

Datenschutz sagt: Deine Daten werden nicht öffentlich und wir machen mit Deinen Daten, was DU willst. Privacy sagt: Deine Daten werden nicht öffentlich und wir machen mit Deinen Daten, was WIR wollen. Damit ist "Privacy" etwas ganz anderes und das Gegenkonzept zu unserem Datenschutz.

Daten­schutz sagt: Dei­ne Daten wer­den nicht öffent­lich und wir machen mit Dei­nen Daten, was Du willst. Pri­va­cy sagt: Dei­ne Daten wer­den nicht öffent­lich und wir machen mit Dei­nen Daten, was wir wol­len. Damit ist „Pri­va­cy“ etwas ganz ande­res und das Gegen­kon­zept zu unse­rem Datenschutz.

Lost in Translation

alt
Über­zeugt mich vom Gegenteil…

Oft wer­den „Daten­schutz“ und „Pri­va­cy“ gleich­ge­setzt. Pri­va­cy scheint ein­fach die eng­li­sche Über­set­zung von Daten­schutz zu sein. Doch wie das so mit Über­set­zun­gen ist: Hin­ter Wör­tern ver­ber­gen sich kul­tu­rel­le Kon­zep­te, die nicht immer kom­plett gleich­zu­set­zen sind.

Die deut­sche Tra­di­ti­on des Daten­schut­zes sieht Daten als Teil der mensch­li­chen Wür­de. Er soll vor dem Macht­miss­brauch durch Staat und Kon­zer­ne schüt­zen. Der deut­sche Daten­schutz hat sei­ne Wur­zeln im Nach­kriegs­deutsch­land und ist eng mit der Auf­ar­bei­tung der NS-Ver­gan­gen­heit ver­bun­den. In den 1970er-Jah­ren, als die Bun­des­re­gie­rung eine Volks­zäh­lung plan­te, for­mier­te sich mas­si­ver Wider­stand. Die ers­ten Com­pu­ter zogen in immer mehr Berei­chen ein und zeig­ten, wie leicht sie vie­le Daten ver­ar­bei­ten konn­ten. Bürger:innen fürch­te­ten eine Rück­kehr zu tota­li­tä­rer Überwachung.

Das historische Volkszählunsurteil

Der Pro­test gegen die Volks­zäh­lung mün­de­te 1983 in das his­to­ri­sche Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, das das „Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung“ als Teil des all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­rechts (Art. 2 GG) ver­an­ker­te. Das Gericht beton­te, dass der Ein­zel­ne selbst ent­schei­den müs­sen, wer wel­che Daten über ihn erhebt und ver­wen­det. Dort heißt es:

„Mit dem Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung wären eine Gesell­schafts­ord­nung und eine die­se ermög­li­chen­de Rechts­ord­nung nicht ver­ein­bar, in der Bür­ger nicht mehr wis­sen kön­nen, wer was wann und bei wel­cher Gele­gen­heit über sie weiß.“

Bereits 1977 hat­ten die Regie­rung aus SPD und FDP das ers­te Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) geschaf­fen. Es schrieb das Trans­pa­renz, Zweck­bin­dung und Ein­wil­li­gung als Kern­prin­zi­pi­en fest. Mit der DSGVO (2018) wur­de die­ser Ansatz euro­pa­weit aus­ge­wei­tet. Daten­schutz wur­de zum Grund­recht, das Staat, Unter­neh­men und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen ver­pflich­tet, Nutzer:innen ech­te Kon­trol­le zu geben – zumin­dest theoretisch. 

Freiheit vs. Überwachung

Der US-ame­ri­ka­ni­sche „Privacy“-Begriff ent­stand dage­gen im 19. Jahr­hun­dert als Abwehr­recht gegen staat­li­che Ein­mi­schung und eine als über­grif­fig emp­fun­de­ne Presse. 

Der Auf­satz „The Right to Pri­va­cy“ (1890) von Samu­el D. War­ren und Lou­is Brand­eis defi­nier­te Pri­va­cy als „das Recht, in Ruhe gelas­sen zu wer­den“ („right to be let alo­ne“). Pri­va­cy war eine Reak­ti­on auf auf­dring­li­che Pres­se­be­richt­erstat­tung über das Pri­vat­le­ben bekann­ter Persönlichkeiten. 

Im 20. Jahr­hun­dert präg­ten zwei Strän­ge die Debat­te in den USA: 

  • Ers­tens der staats­kri­ti­sche Ansatz, der bspw. vor will­kür­li­chen Haus­durch­su­chun­gen schützt, und 
  • zwei­tens der markt­li­be­ra­le Ansatz, der Pri­va­cy als indi­vi­du­el­le Kon­sum­entschei­dung sieht. 

Wäh­rend Euro­pa nach dem Zwei­ten Welt­krieg Daten­schutz als kol­lek­ti­ves Gut regu­lier­te, setz­te sich in den USA ein ande­res Nar­ra­tiv durch. Es lau­tet: „Wenn du nichts zu ver­ber­gen hast, hast du nichts zu befürchten.“ 

Die Pres­se soll­te die Leu­te in Ruhe las­sen – es sei denn, es gab Infor­ma­tio­nen von öffent­li­chem Inter­es­se. Das ist lei­der nie moder­ni­siert und an die digi­ta­le Welt ange­passt wor­den. Der Digi­tal-Akti­vist Cory Doc­to­row berich­tet, dass die letz­te Ände­rung am US-Ame­ri­ka­ni­schen Pri­va­cy-Recht 1988 vor­ge­nom­men wur­de, um die Aus­leih­lis­ten von Video­theks-Kun­den zu schützen.

„Wenn Sie etwas haben, von dem Sie nicht möch­ten, dass jemand davon erfährt, soll­ten Sie es viel­leicht gar nicht erst tun.“

Eric Schmidt, Google

„Notice-and-Choice“

Tech-Kon­zer­ne wie Goog­le oder Face­book nut­zen die­se Lücke: Sie inter­pre­tier­ten Pri­va­cy als „Kon­trol­le über öffent­li­che Bloß­stel­lung“ – nicht über Daten­nut­zung. Der „Notice-and-Choice“-Ansatz (Nutzer:innen wer­den infor­miert und kön­nen zustim­men) wur­de zur Standardlösung. 

Im Gel­tungs­be­reich der der DSGVO wird dazu die Rechts­grund­la­ge der „infor­mier­ten Ein­wil­li­gung“ miss­braucht. „Noti­ce-and-Choice“ ist nur eine Aus­re­de. Die Macht bleibt bei den Unter­neh­men. Sie kön­nen unse­re Daten nach Belie­ben zu eige­nen Zwe­cken ver­wer­ten – solan­ge sie nicht „zu öffent­lich“ damit umgehen.

Digitale Mündigkeit ist eine Farce

Die Medi­en­wis­sen­schaft­le­rin Marei­ke Lis­ker zeigt in ihrer Stu­die (2023), dass „digi­ta­le Mün­dig­keit“ eine Far­ce ist. „Kon­trol­lie­re dei­ne Daten!“ ist eine neo­li­be­ra­le Respon­si­bi­li­sie­rung. Der Staat oder Platt­for­men über­tra­gen die Ver­ant­wor­tung für Daten­schutz an Ein­zel­ne. Sie geben ihnen aber nicht die Macht, die­ser Ver­ant­wor­tung gerecht zu werden. 

Sie iden­ti­fi­ziert sie­ben struk­tu­rel­le Merk­ma­le, die zei­gen, war­um indi­vi­du­el­le Daten­kon­trol­le unter dem Pri­va­cy-Para­dig­ma scheitert:

  • Kon­ti­nu­ier­lich: Daten wer­den pau­sen­los gesam­melt – nicht nur bei akti­ver Nut­zung. Bei­spiel: Coo­kies tra­cken auch nach dem Schlie­ßen des Brow­sers (Ever­coo­kies).
  • Kom­plex: Die Infra­struk­tur ist undurch­schau­bar (Wer­be­netz­wer­ke, Echt­zeit-Auk­tio­nen). Bei­spiel: Eine Web­site nutzt durch­schnitt­lich 3 Trackingtechnologien.
  • Unsicht­bar: Nutzer:innen sehen nicht, was und wie gesam­melt wird. Bei­spiel: Fin­ger­prin­ting, bei dem Brow­ser über ver­steck­te Merk­ma­le iden­ti­fi­ziert werden.
  • Über­all: Track­ing fin­det auf allen Gerä­ten statt (Smart­phone, IoT, Apps). Bei­spiel: Staub­sauger­ro­bo­ter erstel­len Grund­ris­se von Wohnungen.
  • Unaus­weich­lich: Wer das Inter­net nutzt, kann sich nicht ent­zie­hen. Bei­spiel: Selbst bei Opt-Out: Platt­for­men wie Meta sam­meln Daten über Loo­ka­li­ke-Tar­ge­ting.
  • Prä­dik­tiv: Daten wer­den genutzt, um Zukunft vor­her­zu­sa­gen (auch sen­si­ble Attri­bu­te). Bei­spiel: Aus nur 15 gekauf­ten Pro­duk­ten lässt sich eine Schwan­ger­schaft ableiten.
  • Divi­die­rend: Nutzer:innen wer­den nicht als Indi­vi­du­en, son­dern als Daten­punk­te behan­delt. Bei­spiel: Wer­bung rich­tet sich nicht an Per­so­nen, son­dern an sta­tis­ti­sche Profile.

Damit macht Marei­ke Lis­ker klar, war­um Ein­wil­li­gun­gen nach DSGVO schei­tern: Sie kön­nen nie wirk­lich infor­mier­te Ein­wil­li­gun­gen sein und selbst wenn Nutzer:innen „Nein“ sagen, lei­ten die Big-Techs ihre Daten ein­fach über Daten ande­rer ab.

Das Pri­va­cy-Para­di­ma aus den USA kann kei­nen Grund­rechts­schutz vor mäch­ti­gen Daten­samm­lern aller Art gewähr­leis­ten. Pri­va­cy ist nur ein Schutz vor Ver­öf­fent­li­chung der eige­nen Daten – ein Kon­zept, das per­fekt zum neo­li­be­ra­len Ide­al der Selbst­ver­ant­wor­tung passt. Dadurch prägt aber das US-Ame­ri­ka­ni­sche Ver­ständ­nis von Pri­va­cy heu­te maß­geb­lich den glo­ba­len Umgang mit unse­ren Daten.

Volkszählungsurteil – Wikipedia

Informationelle Selbstbestimmung – Wikipedia

The Right to Privacy (article) - Wikipedia

https://pluralistic.net

Pluralistic: Ad-tech targeting is an existential threat (20 Feb 2025)

HuffPost

Google CEO On Privacy: 'If You Have Something You Don't Want Anyone To Know, Maybe You Shouldn't Be Doing It'

Google CEO On Privacy: 'If You Have Something You Don't Want Anyone To Know, Maybe You Shouldn't Be Doing It'
https://api-depositonce.tu-berlin.de/server/api/core/bitstreams/5f032944-eb28-4e06-b5bd-30a8d08695c9/content

Evercookie - Wikipedia

Fingerprint (computing) - Wikipedia

Lookalike audience - Wikipedia

  • Copy link
  • Flag this article
  • Block

BT Free Social

BT Free is a non-profit organization founded by @ozoned@btfree.social . It's goal is for digital privacy rights, advocacy and consulting. This goal will be attained by hosting open platforms to allow others to seamlessly join the Fediverse on moderated instances or by helping others join the Fediverse.

BT Free Social: About · Code of conduct · Privacy ·
Bonfire social · 1.0.1 no JS en
Automatic federation enabled
Log in
  • Explore
  • About
  • Code of Conduct