Richtungsweisendes Urteil aus Leipzig
Historischer Erfolg für die DUH: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimapolitik als unzulässig befunden hat, kommt nun auch das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) zu demselben Schluss. Konkret bemängeln die Richter*innen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 keine konkreten Maßnahmen enthält, die die Erreichung der Klimaziele im Jahr 2030 und 2040 sicherstellen.
#DUH #KlimaschutzImBundestag #BVerwG https://www.bverwg.de/pm/2026/05
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