Reminder: es geht um #Chatkontrolle 1.0, also die ePrivacy-Ausnahmeregelung, welche Unternehmen das Scannen privater Kommunikation nach CSAM erlaubt. Diese Ausnahmeregelung schränkt das Recht auf Privatsphäre online für alle massiv ein und ist unverhältnismäßig. Sie sollte außerdem schon längst ausgelaufen sein. Und nach wie vor gibt es keine Nachweise, dass das wirksam zu mehr Verurteilungen von den eigentlichen Tätern führen würde.