Zeitrahmen: Die EU-Kommission wollte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung um zwei Jahre. Bereits wie beim ersten Beschluss (2021) und der ersten Verlängerung (2024) argumentiert sie damit, es brauche Zeit zum Verhandeln einer dauerhaften Lösung ( #Chatkontrolle 2.0). Die Berichterstatterin im Ausschuss schlägt eine Verkürzung auf ein Jahr vor und kritisiert, dass das Parlament schon seit 2023 für eine Einigung (auf zielgerichtetere Maßnahmen statt anlasslose Überwachung) bereit gewesen wäre.